Werteprogramm

EMB-Wertemanagement Bau e.V.

Den Ansatz nicht nur einer Compliance-Strategie, sondern eines umfassenden wertebasierten Managementansatzes verfolgt das EMB-Wertemanagement Bau, das vollumfänglich den bisher entwickelten internationalen und nationalen Ansprüchen an das Design, die Implementierung und die Effektivität eines Compliance Management Systems entspricht.

 


Zertifikat

 

Grundwerteerklärung

Nach den Grundsätzen des „EMB-Wertemanagement Bau e.V.“ (www.bauindustrie-bayern.de/emb.html) haben wir unser Werteprogramm erstellt.

 

Dieses Werteprogramm spiegelt unsere Unternehmenskultur wider. Es ist unsere Zielsetzung, durch die Umsetzung dieses Programms bei unseren Geschäftspartnern und Mitarbeitern Vertrauen zu schaffen, um auf dieser Basis den langfristigen Erfolg unseres Unternehmens zu gewährleisten.

 

Vertrauen ist deshalb so wichtig, da wir in allen Phasen unseres unternehmerischen Handels - sei es etwa die Projektentwicklung, die Angebotserstellung, die Projektplanung, die Bauausführung oder die Gewährleistung - auf eine gute Zusammenarbeit sowohl innerhalb unseres Unternehmens als auch mit unseren externen Partnern wie Kunden, Nachunternehmern, Lieferanten, Banken angewiesen sind. Diese Zusammenarbeit ist grundsätzlich in Verträgen geregelt. Die Vielfalt unserer Aufgaben macht jedoch oftmals eine abschließende Regelung nicht möglich, so dass an die Stelle von schriftlichen Vereinbarungen der vertrauensvolle Umgang tritt.

 

Auch mit unseren Mitbewerbern gibt es vielfältige Beziehungen, entweder im Wettbewerb als Konkurrenten oder bei gemeinsamen Lösungen von Bauaufgaben als Partner in Arbeitsgemeinschaften.

 

All diese Beziehungen bestimmen unser Handeln. Faire Partnerschaft im Umgang miteinander ist für uns und die mit uns am Bau Beteiligten ebenso wichtig wie die fachlich richtige und wirtschaftlichste Lösung der uns gestellten Bauaufgaben. EMB-Wertemanagement betrifft also nicht nur uns bei Josef Hebel, sondern in gleichem Maße die Geschäftspartner. Die Wichtigkeit des fairen Umgangs miteinander wird besonders deutlich bei der Ausgestaltung von Angebotsbedingungen, bei der Ausfertigung von Angeboten und bei der Abwicklung von Bauaufträgen.

Unser Handeln ist selbstverständlich nicht Selbstzweck, sondern muss neben dem Schutz unseres Vermögens und dem des Kunden durch Erreichen einer angemessenen Rendite den langfristigen Bestand und die Entwicklung des Unternehmens sichern. Also müssen die Unternehmenswerte auch diesem Ziel Rechnung tragen, was nicht bedeutet, dass der Wettbewerb, Motor des Fortschritts, ausgeschaltet wird. Aber er wird durch gemeinsame Wertevorstellungen fairer.

 

Wir betrachten es als unsere Aufgabe, uns aktiv für die Verbesserung der Handlungsbedingungen in der Bauwirtschaft einzusetzen. Durch Öffentlichkeitsarbeit und im Kontakt mit unseren Vertragspartnern wollen wir auch weiterhin auf Rahmenbedingungen hinwirken, die jedem unserer Mitarbeiter erlauben, Integrität und Fairness zu praktizieren. Hierzu gehen wir als Vorbild voran und schreiben die von uns bereits seit Langem gelebten ethischen Grundsätze in einem gemeinsam entwickelten Werteprogramm nieder.

 

Wir bei Josef Hebel legen größten Wert auf die Einhaltung dieses Werteprogramms. Deshalb stellen wir uns einem externen, nach der Satzung und den Auditrichtlinien des Vereins festgelegten Auditverfahren, das die Einrichtung und Umsetzung unseres Wertemanagementsystems in regelmäßigen Abständen bestätigen soll.

 

Das Werteprogramm ist von allen Mitarbeitern umzusetzen. Jedem, der mit uns zusammenarbeitet, soll es die Gewissheit geben, in uns einen zuverlässigen Vertragspartner zu haben.

 

Die nachfolgenden Verhaltensstandards präzisieren die Grundwerteerklärung unseres Unternehmens.

 


 

1. Verhaltensstandards

Ziel der Festschreibung von Verhaltensstandards ist es, die werteorientierten Vorstellungen und Grundsätze unseres Unternehmens im Hinblick auf den Umgang mit allen Stakeholdern, also allen Personen und Gruppen, die ein berechtigtes Interesse an dem Handeln und Wertedenken von Josef Hebel haben, nachprüfbar zu dokumentieren. Zu diesen Stakeholdern gehören insbesondere die Anteilseigner, Mitarbeiter und externen Partner (Kunden, Nachunternehmer, Lieferanten, Banken etc.). Es geht dabei mehr um eine übergeordnete Zieldefinition und weniger um das Aufzählen von einzelnen, einzuhaltenden Maßnahmen. Konkrete Verhaltensrichtlinien definieren bei Bedarf im Einzelfall den Umgang mit einigen besonderen Situationen.


Dabei sind die Standards nichts Starres und Unveränderliches. Im Gegenteil: Sie werden uns immer wieder Anlass zu Diskussionen geben, so dass wir uns weiterentwickeln und die Standards dieser Weiterentwicklung anpassen. Die Einhaltung der Verhaltensstandards ist für jeden Mitarbeiter verpflichtend.

 

 

Transparenz, Information und klare Kommunikation bilden die Grundlagen unseres Handelns

 

Unser Unternehmen ist durch Partnerschaft und Vertrauen geprägt. Transparenz in unserem Handeln und ausführliche Information unserer Anteilseigner und Partner im Finanzbereich sind ein Grundsatz unseres Handelns. Das Verhältnis zu unseren Mitarbeitern ist geprägt durch offene Kommunikation, Information und einen kooperativen Führungsstil. Schließlich sind es unsere Mitarbeiter, die unsere Entscheidungen mit Leben erfüllen und umsetzen sollen. Deshalb berücksichtigen wir dabei die Meinungen und Erfahrungen der Betroffenen.

 

 

Wir fördern die Kreativität unserer Mitarbeiter

 

Die individuellen Fähigkeiten unserer Mitarbeiter sind ein Entwicklungspotential, das wir zielgerichtet in immer größerem Umfang nutzen wollen. Wir fördern Maßnahmen, die die Identifikation unserer Mitarbeiter mit dem Unternehmen steigern und geben der Kreativität unserer Mitarbeiter stets ausreichend Raum.
Innerbetriebliches Vorschlagswesen, Qualitäts- und Wertemanagementsystem sollen dafür den Rahmen beschreiben und die persönliche Entfaltung unterstützen. Hierbei sind die Unternehmensinteressen immer vorrangig vor den privaten zu sehen.

 

 

Unser Verhalten gegenüber unseren Geschäftspartnern ist von dem Bestreben nach langfristigen Beziehungen geprägt

 

Wenn wir bei unserem Handeln diesen Leitsatz vor Augen haben, erübrigt sich eigentlich die Formulierung weiterer Regeln. Mit ihm ist ausgedrückt, was der Volksmund mit dem Sprichwort „Was Du nicht willst, das man Dir tu’, das füg’ auch keinem andern zu“ vermittelt. Damit sichern wir langfristig Beziehungen zum beiderseitigen Vorteil.

 

Unser Handeln ist auf die Erfüllung der mit unseren Geschäftspartnern vereinbarten vertraglichen Verpflichtungen ausgerichtet. Respekt, Korrektheit und Fairness bestimmen unser Verhältnis zu unseren Geschäftspartnern. Diese Grundsätze gelten auch bei Meinungsverschiedenheiten, wenn es darum geht, Einigkeit herzustellen. Dabei sind die wirtschaftlichen Interessen des Unternehmens zu berücksichtigen.
Bei der Erfüllung unserer Bauaufgaben ist die Zusammenarbeit mit Nachunternehmern und Lieferanten von entscheidender Bedeutung. Der gegenseitige korrekte und faire Umgang mit diesen Partnern ist unverzichtbar.

 

Auch unseren Mitbewerbern gegenüber verhalten wir uns fair. Unseren unternehmerischen Anspruch, wirtschaftlichen Erfolg und Vollbeschäftigung zu sichern, erfüllen wir durch unser vorbildliches Verhalten und unsere guten Leistungen, und nicht, indem wir unsere Mitbewerber unangemessen behandeln.
 

Über unser Werteprogramm informieren wir unsere Geschäftspartner und erwarten von diesen ein entsprechendes Verhalten bei der Auftragsabwicklung.

Wir bieten unsere Leistungen so an, dass das Preis-Leistungsverhältnis markt- und wettbewerbsgerecht ist und lehnen Preisabsprachen ab!

 

Wir sind uns bewusst, dass der Markt - also Angebot und Nachfrage und somit der Wettbewerb - den Preis unserer Produkte bestimmt.

 

Der Wettbewerb ist für uns wichtig, da ohne ihn Anreize für Innovationen fehlen würden. Um einen gesunden Wettbewerb zu erhalten, lehnen wir Preisabsprachen, die den fairen Vertragspartner benachteiligen, ab.

 

Unabhängig davon betrachten wir es als oberstes Ziel, ausreichende Erträge zu erwirtschaften. Unser Ertragsstreben wird getragen durch das Können unserer Mitarbeiter, die Optimierung unserer Leistungen und das Verhältnis zum Kunden.

 

Der Wettbewerb um Aufträge und das Streben nach erfolgreicher Vertragsabwicklung darf nicht auf Kosten der Qualität des von unseren Auftraggebern geforderten Produktes „Bauleistung“ gehen. 

 

 

Bestechungen sind für uns tabu

 

Bestechungen sind für uns ein absolutes Tabu, da sie nicht nur uns erpressbar machen, sondern unsere Vertragspartner in eine Abhängigkeit bringen würden, die unabhängige Entscheidungen erschweren.

 

Hierzu gehört auch die Ablehnung der Gewährung oder Annahme von Geschenken, die das Ziel haben, aus den dadurch beabsichtigten Abhängigkeiten Vorteile zu ziehen, indem die freie Entscheidung der eigenen Mitarbeiter und der Mitarbeiter unserer Geschäftspartner nachdrücklich beeinträchtigt wird.

 

Im Gegensatz dazu stellen beispielsweise Geschenke, bei denen es sich nur um kleine und allgemein übliche Aufmerksamkeiten handelt, oder Bewirtungen nach einer Bauabnahme keine Bestechungen dar.

 

Aufgrund der Sensibilität dieses Themas wird hierzu eine gesonderte Richtlinie erstellt, in der weiter gehende Erläuterungen und Handlungsanweisungen enthalten sind. 

 

 

Wir halten die geltenden Gesetze ein

 

Rechtsvorschriften und Gesetze sind im Umgang mit öffentlichen und privaten Auftraggebern ebenso wie mit allen anderen Geschäftspartnern einzuhalten. Hierzu gehören insbesondere auch die Ablehnung illegaler Beschäftigungspraktiken, Preisabsprachen und Bestechungen. Ebenso ist die Einhaltung der umweltrelevanten Gesetze zwingend. 

 

 

2. Implementierung der Verhaltensstandards

Die Verhaltensstandards sind Ausdruck der Unternehmenskultur. Damit werden natürlich nicht alle Facetten unseres Tuns erfasst, wohl aber die Grundzüge unseres Handelns festgeschrieben.

 

Die Grundwerte und Verhaltensrichtlinien wurden und werden im Kreis der Leitenden Angestellten erarbeitet und weiterentwickelt. Sie gelten für das gesamte Unternehmen und damit auch für alle Mitarbeiter.
Aufgrund ihrer Funktion sind jedoch Bereichsleiter, Niederlassungsleiter, Abteilungsleiter, Bauleiter, Projektleiter, Abrechner und Mitarbeiter mit Einkaufsaktivitäten besonders zur Einhaltung unserer ethischen Grundsätze verpflichtet. Deshalb werden die Grundwerte und Verhaltensrichtlinien zunächst nur für diesen Mitarbeiterkreis als Arbeitsanweisung gegen Empfangsbestätigung verbindlich. Diese Mitarbeiter werden durch ihr Verhalten die in und hinter diesem Programm stehenden Werte den übrigen Mitarbeiter vorleben.

Im nächsten Schritt ist von der Geschäftsleitung die Einbindung aller vorstehend nicht genannten Mitarbeiter vorgesehen. Dies erfolgt im Einvernehmen mit der Personalvertretung.

 

Ein Abweichen von den Verhaltensstandards wird von der Geschäftsleitung in keinem Fall geduldet.
Die Geschäftsleitung wird durch interne und externe Schulungen das Werteprogramm als solches, die darin enthaltenen Verhaltensstandards, und die einschlägigen Gesetze, Verordnungen und Vorschriften den betroffenen Mitarbeitern vermitteln.

 

 

3. Informationsoffenheit / Kontrolle

Wir sind Gründungsmitglied des „EthikManagement der Bauwirtschaft e.V.“ und haben erstmals zum 2. Mai 1997 ein Werteprogramm niedergeschrieben.

 

Wir stellen uns einem externen, nach der Satzung und der Auditrichtlinie des Vereins festgelegten Auditverfahren, das die Einrichtung und Umsetzung unseres Wertemanagementsystems in regelmäßigen Abständen evaluiert. So wurde die Umsetzung des Werteprogramms am 10. Juli 1997 erstmalig verifiziert. Sie wird in anschließenden Wiederholungsaudits bestätigt. 

 

 


 

 

4. Organisation

Die Einführung und Weiterentwicklung eines Werteprogramms ist von hoher Bedeutung und somit in erster Linie Aufgabe der Geschäftsleitung. Diese hat Vorbildfunktion. Für die Umsetzung des Werteprogramms in die alltägliche Arbeit sind neben der Geschäftsleitung auch alle Leiter der betrieblichen Einheiten (Abteilungs- und Niederlassungsleiter) zuständig. Gerade die Vorbildfunktion des Vorgesetzten ist bei der täglichen Umsetzung unseres Werteprogramms von besonderer Bedeutung. Bei außerordentlichen ethischen Konfliktsituationen, die der einzelne Mitarbeiter unter Beachtung der Ziele dieses Werteprogramms nicht selbst lösen kann, bindet jeder Mitarbeiter die Bereichsleiter oder den Geschäftsführer ein.

 

Wir betrachten das auditierte Werteprogramm als Gütesiegel, das jedoch nur dann ein solches ist, wenn das Werteprogramm tatsächlich gelebt wird.